verdeckte Gewinnausschüttung

verdeckte Gewinnausschüttung
verdeckte Gewinn|aus|schüttung,
 
im Steuerrecht jeder Vorteil, den eine Kapitalgesellschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverwendung und zulasten ihres Gewinnes einem Gesellschafter gewährt und den sie einem Fremden nicht gewährt hätte (z. B. un- oder unterverzinsliche Darlehen an Gesellschafter). Die verdeckten Gewinnausschüttungen dürfen das steuerpflichtige Einkommen der Gesellschaft nicht mindern und sind daher dem Gewinn hinzuzurechnen (§ 8 Absatz 3 Körperschaftsteuergesetz). Beim Empfänger ist die verdeckte Gewinnausschüttung einkommensteuerpflichtig.
 
 
J. Lange: V. G. (61993);
 C. Habammer: Die v. G. Tatbestandsermittlung, Rechtsfolgeprobleme u. Rückgewähr (1995).

Universal-Lexikon. 2012.

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