verdeckte Gewinnausschüttung
- verdeckte Gewinnausschüttung
verdeckte Gewinn|aus|schüttung,
im
Steuerrecht jeder
Vorteil, den eine
Kapitalgesellschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverwendung und zulasten ihres Gewinnes einem
Gesellschafter gewährt und den sie einem Fremden nicht gewährt hätte (z. B. un- oder unterverzinsliche
Darlehen an Gesellschafter). Die verdeckten Gewinnausschüttungen dürfen das steuerpflichtige
Einkommen der Gesellschaft nicht mindern und sind daher dem Gewinn hinzuzurechnen (§ 8 Absatz 3 Körperschaftsteuergesetz). Beim
Empfänger ist die verdeckte Gewinnausschüttung einkommensteuerpflichtig.
C. Habammer: Die v. G. Tatbestandsermittlung, Rechtsfolgeprobleme u. Rückgewähr (1995).
Universal-Lexikon.
2012.
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